Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“, Stadt Münstermaifeld


Ab den Zeitraum vom 10.02.2020 startete die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“ der Stadt Münstermaifeld (siehe Maifelder Nachrichten Nr. 5/2020 vom 30.01.2020). Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte am 18.03.2020 enden. Aufgrund des Coronavirus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, in deren Räumlichkeiten der Bebauungsplanentwurf mit Satzungsentwurf, Text und Begründung zur Einsicht auslag, ab dem 16.03.2020 geschlossen. Somit wurde die Offenlage für den Zeitraum „16.03.2020 bis einschl. 18.03.2020“ unterbrochen. Um jedem die Möglichkeit der Einsichtnahme zu ermöglichen, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus diesem Grunde für den genannten Zeitraum der Unterbrechung wiederholt. Die ausgelegten Unterlagen bleiben unverändert.

Da es sich vorliegend um die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB handelt, die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Änderung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 13.06.2019 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 13.06.2019 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“ der Stadt Münstermaifeld liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom

25.05.2020 bis einschl. 27.05.2020

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Eingang in die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt über den Haupteingang am Hans-Baulig-Platz. Wir bitten dort zum Einlass die Klingel mit Gegensprechanlage zu nutzen.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (- Leben im Maifeld - Bauen-Bauleitplanung - Bauleitplanung - Bebauungsplan 2. Änderung „Kalscherhofstraße“, Münstermaifeld) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
  2. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56294 Münstermaifeld, 11.05.2020 — Claudia Schneider
Stadt Münstermaifeld — Stadtbürgermeisterin
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