Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Am Sportplatz“, Stadt Münstermaifeld

Vorliegend handelt es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Rahmen der Nachverdichtung gemäß § 13 a BauGB.

Da die Nettobaufläche kleiner 20.000 m² ist (§ 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates Münstermaifeld vom 12.12.2019 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ der Stadt Münstermaifeld liegt mit Satzungsentwurf, Text, Begründung, „Einschätzung Artenschutz zur Umwandlung des Sportplatzes in Münstermaifeld“ vom Planungsbüro Hilgers vom Oktober 2018 und "Schalltechnische Immissionsprognose zu einem geplanten Wohngebiet in Münstermaifeld“ vom Schalltechnischen Ingenieurbüro Pies vom 03.04.2017 in der Zeit vom

25.05.2021 bis einschl. 30.06.2021

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Eingang in die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt aufgrund des Corona-Virus über den Haupteingang am Hans-Baulig-Platz. Wir bitten dort zum Einlass die Klingel mit Gegensprechanlage zu nutzen.

Diese Bekanntmachung und der Bebauungsplanentwurf mit Text und Begründung können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (• Leben & Infrastruktur • Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen • Bauleitplanung • „Am Sportplatz“, Münstermaifeld) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

2.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56294 Münstermaifeld, 07.05.2021
Stadt Münstermaifeld
Claudia Schneider
Stadtbürgermeisterin
Weitere Infos auf der Seite Maifeld.de
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