Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Münstermaifeld gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan "In den Rechern"


Der Stadtrat von Münstermaifeld hat in der Sitzung am 07.04.2011 beschlossen, für den Planbereich "In den Rechern" einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen.


Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.

in_den_rechern



Die Bekanntmachung ergeht auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit Erläuterungen in der Zeit vom 04.07.2011 bis einschließlich 15.07.2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus,  und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Während des Auslegungszeitraumes besteht Gelegenheit sich zum Planvorentwurf zu äußern.

56294 Münstermaifeld, 28.06.2011 Robert Müller

Stadt Münstermaifeld Stadtbürgermeister

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