1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2012 vom 10.12.2012
Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergänzungen der bisherigen Haushaltssatzung vom 23.05.2012
Der Haushaltssatzung vom 23.05.2012 werden die nachfolgenden §§ 7 und 8 hinzugefügt.
§ 7 Festlegung des Vorteilssatzes aus dem Fremdenverkehr und der Reingewinnsätze zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags
Die entsprechenden Festlegungen ergeben sich aus der Anlage.
§ 8 Beitragssatz zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags
Der Beitragssatz zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags gemäß § 4 der Satzung über
die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Stand 01.07.2012) wird mit 5 v.H. festgesetzt.
§ 2 Weitere Bestimmungen
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung werden nicht geändert.
Münstermaifeld, den 10.12.2012
Robert Müller, Stadtbürgermeister