Haushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2010 vom 20.09.2010 


Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. April 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erhebt mit Schreiben vom 09.09.2010 keine aufsichtsbehördlichen Bedenken. 

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf . 2.395.041,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.634.704,00 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 1.239.663,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 2.355.726,00 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.889.879,00 EUR

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen - 534.153,00 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen 0,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 518.969,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 993.497,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit - 474.528,00 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.849.832,00 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.841.151,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 1.008.681,00 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.724.527,00 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.724.527,00 EUR

Saldo der Gesamtbeträge der Ein-

und Auszahlungen 0,00 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestand

im Haushaltsjahr 0,00 EUR

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf 0,00 EUR

- verzinste Kredite auf 484.528,00 EUR

Gesamt: 484.528,00 EUR

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 4 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) 350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.

2. Gewerbesteuer 360 v.H.

3. Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 52 EUR

für den zweiten Hund 104 EUR

für jeden weiteren Hund 206 EUR

für gefährliche Hunde

für den ersten Kampfhund 1.000 EUR

für den zweiten Kampfhund 1.500 EUR

für jeden weiteren Kampfhund 2.000 EUR

§ 5 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 EUR überschritten werden. Im investiven Bereich wird diese Wertgrenze auf 2.500 EUR festgesetzt.

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Münstermaifeld, den 20.09.2010 Robert Müller

Der Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden folgende Anmerkungen gemacht:

Zur Haushaltslage:

Entgegen dem in § 93 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) normierten Ausgleichsgebot konnte auch für das Jahr 2010 im Stadtrat Münstermaifeld am 20.05.2010 kein ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden.

Gemäß § 18 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Haushaltsplan in der Planung ausgeglichen, wenn

- der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen mindestens ausgeglichen ist und

- im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind.

Davon ausgehend weist weder der Ergebnishaushalt noch der Finanzhaushalt der Stadt Münstermaifeld den geforderten Ausgleich aus.

Der Ergebnishaushalt weist in der Planung einen gegenüber dem Vorjahr um 166.409 EUR höheren Jahresfehlbetrag von derzeit 1.239.663 EUR aus. Dies entspricht einer Fehlbetragsquote von 52 %.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisvorträge aus Vorjahren erhöht sich das für die Beurteilung des Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt zu berücksichtigende Defizit auf -3.315.991 EUR.

Für die Folgejahre wird mit weiteren Defiziten im Ergebnishaushalt gerechnet, so dass der Fehlbetrag durch die Vorträge bis 2013 auf über 6 Mio. EUR weiter ansteigen wird. Die im Ergebnishaushalt entstandenen Fehlbeträge werden nach fünf Jahren, sofern keine Überschüsse vorliegen, mit der Kapitalrücklage verrechnet und führen somit langfristig zum Eigenkapitalverzehr.

Der Finanzhaushalt weist wie im Vorjahr planmäßig ebenfalls nicht den gemäß § 93 Abs. 4 GemO i.V. m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO geforderten Ausgleich aus. Im laufenden Haushaltsjahr ergibt sich im Finanzhaushalt bei einem negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -534.153 EUR und Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten von 158.081 EUR eine gegenüber dem Vorjahr um 155.466 EUR höhere Unterdeckung von -692.234 EUR.

Unter Einbeziehung der auch im Finanzhaushalt im Rahmen des Haushaltsausgleiches zu berücksichtigenden vorzutragenden Beträge aus den Haushaltsvorjahren liegt die Unterdeckung bei insgesamt -1.681.782 EUR. Auch für die Folgejahre wird mit weiteren Defiziten im Finanzhaushalt gerechnet, so dass auch hier der Fehlbetrag durch die Vorträge bis 2013 auf über 3 Mio. EUR weiter ansteigen wird. Die vorzutragenden Fehlbeträge im Finanzhaushalt führen langfristig zu einem weiteren Anstieg der Verschuldung.

Die Verschuldung nimmt in der Stadt Münstermaifeld, auch bedingt durch die verstärkte Aufnahme von Liquiditätskrediten zum Ausgleich des Finanzhaushaltes, stetig zu. Für dieses Jahr wird mit einem Anstieg (geplante Investitions- und Liquiditätskredite) auf über 10 Mio. EUR gerechnet.

Wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Ausgleichsgebot werden daher Bedenken wegen Rechtsverletzung mit der Maßgabe geltend gemacht, dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen sind.

Darüber hinaus ergeht die nachfolgende

Entscheidung:

Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 GemO genehmigen wir von dem in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite in Höhe von 484.528 EUR einen Teilbetrag von 450.000 EUR zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit der Maßgabe, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von solchen Maßnahmen verwendet werden dürfen, die die Ausnahmevoraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

Zur Kreditgenehmigung

Für die im Finanzhaushalt vorgesehenen investiven Maßnahmen hat die Stadt Münstermaifeld in diesem Jahr Investitionskredite in Höhe von 484.528 EUR in die Haushaltsplanung eingestellt.

Schwerpunkte der Investitionen sind insbesondere die Fortführung der Stadtsanierung, die Umgestaltung des Friedhofes, die Erweiterung der Kindertagesstätte, die Anbringung einer solarthermischen Anlage zur Beheizung des Schwimmbades sowie die Sanierung des Jugendtreffs.

Gemäß § 103 Abs. 2 GemO und der VV Nr. 2 zu § 102 GemO ist die beabsichtigte Investitionskreditaufnahme unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft zu prüfen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die vorgesehene Kreditaufnahme und die daraus erwachsenden Schuldendienstverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit in Einklang stehen.

In der Berechnung der sogenannten "Freien Finanzspitze", die als Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Kommune herangezogen werden kann, weist die Stadt Münstermaifeld für den gesamten Planungszeitraum erhebliche Fehlbeträge aus. Damit ist die Stadt mittelfristig als leistungsunfähig einzustufen.

Darüber hinaus steigt die Verschuldung der Kommune weiter an. Für das Ende des Haushaltsjahres wird, wie oben ausgeführt, mit einem Schuldenstand von ca. 10 Mio. EUR (einschließlich Liquiditätskredite) gerechnet. Zum Ausgleich des Finanzhaushaltes sind in diesem Jahr neben den beantragten Investitionskrediten auch notwendige Liquiditätskredite in Höhe von fast 2,4 Mio. EUR veranschlagt, wobei nach heutiger Beurteilung diese Kredite in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden. Ein schrittweiser Abbau der Gesamtverschuldung auf ein Maß, das die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gefährdet, muss ein vorrangiges Ziel für die Zukunft sein.

Im Gegensatz zu den vorgesehenen Planungen halten wir daher auch in diesem Jahr eine Einschränkung der Verschuldung durch Reduzierung des vorgesehenen Kredites für unumgänglich.

Für die im Haushalt veranschlagte Investition "Erstellung Jugendtreff" sehen wir die Möglichkeit, dieses Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt zu verwirklichen, so dass die o.a. Kreditgenehmigung um diese Maßnahme auf den Teilbetrag von 450.000 EUR und ausdrücklich auf die Ausnahmetatbestände der Ziffer 4.1.3 zu § 103 GemO beschränkt wurde.

Das Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO ist vor jeder Auftragsvergabe vorbehaltlos zu prüfen. Soweit unter Beachtung der o.a. Vorgaben ein gänzlicher Verzicht nicht in Betracht kommt, ist, eventuell unter Festlegung von Prioritäten, eine Verschiebung von Maßnahmen oder auch die Streckung über mehrere Jahre zu erwägen. In die Abwägungsprüfung sind auch die möglichen Folgekosten der unabweisbaren Maßnahme mit einzubeziehen.

Wir weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage zukünftig nur noch diejenigen Investitionen über Kredite finanziert werden können, die unter die Ausnahmetatbestände der o.a. Verwaltungsvorschrift fallen. Für neue freiwillige Projekte, die aus Sicht der Bürger wünschenswert sein mögen, besteht aufgrund der defizitären Haushaltslage zur Zeit kein finanzieller Spielraum.

Im investiven Bereich sind durch die Stadt Münstermaifeld Prioritäten zu setzen. Die Kommune hat in den letzten Jahren u.a. durch die Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen hohe Aufwendungen getätigt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation muss das oberste Ziel einer Haushaltskonsolidierung daher eine weitestgehende Reduzierung der Investitionskredite sein.

Der Stadtrat hat im Jahr 2008 ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld erarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen. Die darin empfohlenen Maßnahmen wurden bislang nur teilweise umgesetzt, so dass eine grundlegende Verbesserung der Haushaltssituation bislang nicht eingetreten ist.

In dem am 01.09.2010 geführten Haushaltsgespräch haben wir die Haushaltssituation ausführlich diskutiert, insbesondere haben die Vertreter der Stadt dargelegt, dass einige Einsparmaßnahmen bereits für das Jahr 2010 veranlasst wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ein neues Konsolidierungskonzept für den Haushalt 2011 vorgestellt, das demnächst in den Gremien der Stadt beraten werden soll.

Die derzeitige defizitäre Haushaltslage erfordert u.E. eine sehr strenge Ausgabendisziplin und Investitionskritik. Das setzt die nötige Bereitschaft voraus, Standards zu reduzieren und kommunale Leistungen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und diese ggf. einzuschränken oder abzuschaffen.

Die in diesem Jahr vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Münstermaifeld widersprechen insoweit den angesprochenen Konsolidierungsbemühungen. Die hiernach möglichen Zuwendungen können aufgrund der zur Zeit nicht verfügbaren Haushaltsmittel nicht gewährt werden.

Auch sollten die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit (z.B. im Bereich des Bauhofes oder im Bereich der VHS) weiterhin ernsthaft geprüft und genutzt werden.

Die Stadt Münstermaifeld betreibt ein Freibad und eine Saunaanlage, die nicht nur von Bürgern der Stadt, sondern auch von Anwohnern der umliegenden Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Maifeld genutzt werden. Beide Anlagen wurden in jüngerer Zeit modernisiert, das Freibad erhält in diesem Jahr eine neue Solaranlage zur wirtschaftlichen Beheizung der Schwimmbecken. Für den laufenden Betrieb des Schwimmbades sowie der Saunaanlage entstehen sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt erhebliche Fehlbeträge. Da die Anlagen überregional genutzt werden, bitten wir, in die Konsolidierungsüberlegungen eine Abgabe in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde mit ein zu beziehen.

Wir erkennen, dass die Stadt Münstermaifeld, wie alle anderen Kommunen auch, starken steuerlichen Schwankungen unterworfen ist und die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise entscheidend zu dieser schlechten Haushaltsentwicklung beigetragen haben. Dennoch erwarten wir, dass in den nächsten Haushaltsjahren ein Ausgleich, zumindest aber eine deutliche Reduzierung des Fehlbetrages sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt angestrebt wird. Dies bedeutet, dass die Stadt Münstermaifeld eine noch konsequentere Haushaltskonsolidierung betreibt und alle Verbesserungsmöglichkeiten vorbehaltlos ausschöpft, Ausgaben auf den Prüfstand stellt und auf ein absolut unabweisbares Mindestmaß beschränkt.

Stellenplan 2010

Beim Vollzug des Stellenplanes bitten wir, die tarifvertraglichen Bestimmungen zu beachten.

Wir bitten in Anbetracht der kritischen Haushaltssituation vorläufig von Neueinstellungen abzusehen und evtl. personelle Überhänge im Rahmen der Fluktuation oder durch andere geeignete Maßnahmen abzubauen.

Unbedenklichkeitserklärung

Gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung, die Veranschlagungen im Haushaltsplan und den Stellenplan der Stadt Münstermaifeld für das Haushaltsjahr 2010 werden im übrigen aufsichtsbehördlich keine Bedenken erhoben.

Der Haushaltsplan der Stadt Münstermaifeld liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 27.09.2010 bis Dienstag, den 05.10.2010 von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr -montags bis donnerstags- und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 104, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56751 Münstermaifeld, den 20.09.2010 Robert Müller

Stadtbürgermeister
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