Haushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2020 vom 02.07.2020





Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.979.989,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.869.304,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -889.315,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -715.668,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.198.000,00 EUR

abzgl. Einzahlungen aus Grabnutzungsentgelten 10.000,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.396.192,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit 1.208.192,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 1.913.860,00 EUR

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite 0,00 EUR

verzinste Kredite 1.208.192,00 EUR

zusammen auf 1.208.192,00 EUR

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf 380 v.H.

Grundsteuer B auf 380 v.H.

Gewerbesteuer auf 390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 52 EUR

für den zweiten Hund 104 EUR

für jeden weiteren Hund 206 EUR

für den ersten gefährlichen Hund 1.000 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund 1.500 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund 2.000 EUR

§ 5 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 (Haushaltsvorvorjahr) betrug nach der Haushaltsplanung -4.242.904,47 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haushaltsvorjahr) beträgt nach der Haushaltsplanung -4.916.948,47 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) und zum 31.12.2020 (Haushaltsjahr) voraussichtlich -5.806.263,47 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag).

§ 6 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 EUR überschritten werden. Im investiven Bereich wird diese Wertgrenze auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

§ 7 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Münstermaifeld, den 02.07.2020  —  Claudia Schneider
Stadtbürgermeisterin
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2019 vorgelegt worden.

Die nach § 94 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Generell gilt der Hinweis

Aufgrund der aktuellen Lage und der ungewissen Auswirkungen der Corona-Krise sind im laufenden Haushaltsvollzug 2020 wahrscheinlich gravierende Änderungen in den Haushaltspositionen zu erwarten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Haushalts- und Gemeinderecht dürfte daher wahrscheinlich ein Nachtragshaushalt bzw. Satzung erforderlich werden.

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2020 lässt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 889.315 EUR erwarten. Dabei stehen den Erträgen von 3.979.989 EUR Aufwendungen von 4.869.304 EUR gegenüber. Gegenüber dem Haushaltsvorjahr 2019 mit einem geplanten Jahresfehlbetrag von 674.044 EUR ist - im Gegensatz zum Vorjahr - mit einer deutlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses in Höhe von rd. 215.000 EUR zu rechnen.

Die Verschlechterung ist insbesondere auf Mehraufwendungen bei der Sanierung der Stadthalle, einen Anstieg der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie Mindererträgen bei der Schlüsselzuweisung A zurückzuführen.

Ob sich die veranschlagten Mehrerträge insbesondere aus der Gewerbesteuer für 2020 realisieren lassen, bleibt mit Blick auf die sich aktuell noch nicht abschätzbaren Veränderungen aufgrund der Corona-Krise abzuwarten.

Dennoch lässt der vorgelegte Haushaltsplan 2020 keine wahrnehmbare Verbesserung der desolaten finanziellen Situation der Stadt Münstermaifeld erkennen. Die Stadt Münstermaifeld lebt seit Jahren (auch schon vor der aktuellen Corona-Krise) unverändert deutlich über ihre Verhältnisse. Der wiederum extrem hohe Fehlbetrag ist Ausdruck der chronischen Unterfinanzierung im laufenden Bereich und äußerst bedenklich.

Die Stadt ist erneut nicht in der Lage, die laufenden Personalkosten, die Kosten zur Unterhaltung und zur Bewirtschaftung des Gemeindevermögens etc. durch eigene Erträge zu decken. Für die kommenden Haushaltsjahre bis 2023 ist zwar ein Trend zur Minimierung der Fehlbeträge erkennbar, dennoch muss auch zukünftig mit erheblichen Defiziten im Ergebnishaushalt gerechnet werden.

Positiv ist festzustellen, dass das Haushaltsjahr 2018 mit einem geringeren Jahresfehlbetrag von rd. 232.000 EUR (Planung: - 913.225 EUR) abschließen wird. Dies entspricht einer Verbesserung von rd. 681.000 EUR.

Die Stadt Münstermaifeld ist daher angehalten, diesen eingeschlagenen Kurs unbedingt ergebnisorientiert so fortzuführen, dass die Fehlbeträge sowohl im laufenden Haushaltsjahr wie in den Planjahren bis 2023 weiterhin stark gesenkt werden. Die Erfolge und Bestrebungen sind in den vorgelegten Planunterlagen zur Entwicklung der Jahresergebnisse für die zurückliegenden Haushaltsjahre anhand der positiveren Ergebnisse zum seinerzeitigen Planansatz zwar erkennbar.

Allerdings beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in der Bilanz der Stadt zum Ende des Haushaltsjahres 2020 auf voraussichtlich 5,8 Mio. EUR (!) und ist weiter steigend.

Die Stadt Münstermaifeld ist bilanziell überschuldet und nicht mehr leistungsfähig.

Das bedeutet, dass das Fremdkapital (u.a. aus der Aufnahme von Krediten) insgesamt das bewerte Vermögen der Gemeinde übersteigt.

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Stadt Münstermaifeld ihre Bemühungen weiterhin nachhaltig fortsetzt und eine strenge Ausgabendisziplin zur vorbehaltslosen Reduzierung der laufenden Aufwendungen und Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten wahrnimmt.

Dabei ist der Handlungsspielraum umso enger, je größer bzw. andauernder das Haushaltsdefizit und je unabsehbarer sein Ende ist.

Trotz der nicht einschätzbaren Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise erwarten wir von der Stadt Münstermaifeld, dass zukünftig im Vorbericht im Zusammenhang mit der Darstellung der Entwicklung der Jahresergebnisse (§ 6 Satz 4 Nr. 1 GemHVO) auch die Beschreibung der beabsichtigten Gegenmaßnahmen zum weiteren Abbau des Fehlbetrages bzw. zum Erhalt des Eigenkapitals thematisiert werden (§ 18 Abs. 4 GemHVO).

Um das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleiches zu erfüllen, muss zwingend auch eine weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze aufgegriffen und ernst diskutiert werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten neuen Kreditaufnahme, die den bereits stark defizitären Haushalt in den kommenden Jahren mit zusätzlichem Schuldendienst belasten wird.

2. Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von - 715.668 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 1.198.192 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 1.913.860 EUR (Vorjahr: - 1.370.434 EUR). Das Ergebnis im Finanzhaushalt verschlechtert sich investitionsbedingt damit erneut deutlich um rd. 540.000 EUR.

Auch der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen verschlechtert sich erneut von -497.861 EUR auf -715.668 EUR. Die Freie Finanzspitze als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune ist sowohl im Planjahr 2020 als auch in den Folgejahren bis 2023 im deutlich negativen Bereich und muss durchgängig durch einen Liquiditätskredit finanziert werden.

Im Rückblick ist auch im Finanzhaushalt 2018 festzustellen, dass insbesondere durch das Hinausschieben von Investitionsmaßnahmen das Haushaltsjahr mit einem Finanzmittelüberschuss von rd. 140.000 EUR statt einem geplanten Finanzmittelfehlbetrag von rd. 1,04 Mio. EUR abschließen wird. Das eingeplante Investitionsdarlehen wurde bisher noch nicht aufgenommen. Dies trägt der Haushaltssituation Rechnung.

Dennoch beläuft sich die Investitionstätigkeit der Stadt Münstermaifeld im laufenden Haushaltsjahr auf 2.396.192 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr mehr als doppelt so hoch aus (2019: 1.070.073 EUR). Im Schwerpunkt sind die folgenden Investitionsmaßnahmen vorgesehen:

Gebäude für den Bauhof 680.000 EUR

Umbau „Altes Feuerwehrhaus“ 550.000 EUR

Maßnahmen am „Petersplatz“ 486.000 EUR

Parkplatz „Bornstraße“ 217.000 EUR

Wirtschaftswegebaumaßnahmen 115.000 EUR

Investitionszuschüsse an Private 100.000 EUR

Freilegung Gärtnerei Heinz 50.000 EUR (aus Vorjahr)

Kleintraktor mit Anbaugeräten 30.000 EUR

Die geplanten Investitionen werden insbesondere durch Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (1,158 Mio. EUR), Beiträgen und Entgelten (40.000 EUR) sowie die Aufnahme eines zusätzlichen Investitionskredites finanziert.

Bei allen übrigen Investitionsmaßnahmen - insbesondere den vorsorglichen Ansätzen sowie den freiwilligen Maßnahmen - ist im Hinblick auf die desolate Haushaltslage zu prüfen, ob bzw. inwieweit sie nicht zumindest hinaus geschoben werden können. Einem zügigen Abbau der hohen Verschuldung und damit Entlastung der nachfolgenden Generationen sollte bei aller Akzeptanz der aufgeführten Maßnahmen unbedingt hohe Beachtung eingeräumt werden.

Die Stadt Münstermaifeld ist daher gehalten, verstärkt alle Möglichkeiten der Ausschöpfung von Einnahmepotentialen und Ausgabenreduzierungen vorbehaltslos zu prüfen und umzusetzen. Eine umfassende und schonungslose Aufgabenkritik ist unabdingbar, um für die anstehenden Herausforderungen und die zukünftigen Aufgaben noch finanzielle Potentiale zu haben. Alle Mandatsträger sind gefordert, hier die Prioritäten zu setzen und Wünschenswertes von Finanzierbarem zu trennen.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteigt (siehe oben), ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls nicht ausgeglichen.

Zusammenfassung

Unter Verstoß gegen § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2020 der Stadt Münstermaifeld damit in der Planung nicht ausgeglichen und kann nach der vorgelegten Finanzplanung auch in den folgenden drei Haushaltsjahren bis 2023 nicht ausgeglichen werden.

Wegen des bestehenden Verstoßes gegen das gesetzliche Ausgleichsgebot werden daher von der Aufsichtsbehörde weiterhin erhebliche Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen. Darüber hinaus sind die Konsolidierungsanstrengungen für die kommenden Haushaltsjahre weiter fortzuführen und zu verstärken.

4. Verschuldung

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich zu Beginn des Haushaltsjahres auf insgesamt 12.770.683 EUR. Bis zum Ende des Haushaltsjahres entwickeln sich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen auf voraussichtlich rd. 14,38 Mio. EUR.

Die Verschuldung beträgt rund 4.100 EUR je Einwohner und ist damit mit Abstand die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verschuldung vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz belief sich zum 31.12.2018 auf 772 EUR je Einwohner. In Münstermaifeld lag die Pro-Kopf-Verschuldung zu diesem Zeitpunkt bereits bei 3.700 EUR/Einwohner und überstieg den Landesdurchschnitt um mehr als das Vierfache.

Investitionskredite

Den Investitionsauszahlungen von 2.396.192 EUR stehen nach der Veranschlagung Einzahlungen von 1.198.000 EUR gegenüber. Der verbleibende Betrag von 1.198.192 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredits finanziert.

Es erfolgt außerdem die Aufnahme eines Investitionskredits aus der Kreditermächtigung für das Jahr 2019 von 882.573 EUR, die bislang über Liquiditätskredite vorfinanziert war.

Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 321.941 EUR getilgt.

Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 8.085.204 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 9.844.028 EUR.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Da die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen sowie die Tilgung der Investitionskredite nicht durch entsprechende Einzahlungen finanziert werden können, ist die Aufnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten von 1.037.609 EUR vorgesehen.

Die bereits zu Beginn des Haushaltsjahres bestehenden Verpflichtungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten verringern sich damit unter Berücksichtigung der o.g. Vorfinanzierung auf voraussichtlich rd. 4,5 Mio. EUR zum 31.12.2020.

5. Stellenplan

Der Stellenplan der Stadt Münstermaifeld wurde überprüft. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Stellenmehrung von 0,78 Stellenanteilen festzustellen. Neben der Stundenerhöhung für die Betreuung des Jugendtreffs (+ 0,25 VZÄ) wurden Stundenanpassungen im Bereich des Bäderbetriebes und der Saunaanlage vorgenommen.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Ausführung des Stellenplanes die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

Darüber hinaus sollten aufgrund der angespannten Haushaltssituation alle sich ergebenden Möglichkeiten genutzt werden, die Personalausgaben zu mindern. Jede Neueinstellung oder Wiederbesetzung muss auch zukünftig auf ihre unbedingte und dauerhafte Notwendigkeit hin überprüft werden.

II. Entscheidungen und Feststellungen

Kredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Münstermaifeld in Höhe von 1.198.192 EUR

unter der Voraussetzung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen. Der in der Satzung festgesetzte Gesamtbetrag wurde um die Grabnutzungsentgelte (=Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - 10.000 EUR) gekürzt.

Feststellungen:

- Auch der Haushaltsplan 2020 lässt keine wahrnehmbare Verbesserung der desolaten finanziellen Situation der Stadt Münstermaifeld erkennen. Ohne konsequente Aufgabenkritik auch im freiwilligen Leistungsangebot kann der ungebrochene Anstieg der Verschuldung nicht im möglichen Umfang gebremst werden.

Im investiven Bereich bleiben die Entscheidungsträger aufgrund der nicht gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit und des hohen Schuldenstandes aufgefordert, unter Festlegung von Prioritäten vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Unabweisbarkeit der einzelnen Maßnahme sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unter Beachtung der o.a. strengen rechtlichen Vorgaben zu prüfen, zu bestätigen und aktenkundig zu dokumentieren. In die Abwägungsprüfung sind auch die möglichen Folgekosten der unabweisbaren Maßnahme mit einzubeziehen.

Sofern ein unausgeglichener Haushalt vorliegt, hat die Gemeinde die Pflicht, alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen. Dabei ist der Handlungsspielraum umso enger, je größer bzw. andauernder das Haushaltsdefizit und je unabsehbarer sein Ende ist. Die Konsolidierungsanstrengungen für die kommenden Haushaltsjahre sind

daher weiter konsequent fortzuführen und zu verstärken.

- Angesichts der desolaten Haushaltssituation wird die Stadt Münstermaifeld erneut aufgefordert, die umfangreichen Maßnahmen innerhalb des Förderprogramms „Ländliche Zentren“ einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. adäquate Prioritäten zu setzen.

- Des Weiteren ist mit Blick auf das Gebot, alle Einnahmepotentiale konsequent auszuschöpfen und die Konsolidierungsbemühungen zu verstärken bei den kostendeckenden Einrichtungen (Friedhof, Freibad, Hallen, usw.) dauerhaft der Angebotsumfang zu hinterfragen und auf die Erhebung kostendeckender Entgelte hinzuwirken. Es wäre daher wünschenswert, hier zukünftig den Kostendeckungsgrad wieder zu erhöhen.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Stadt Münstermaifeld liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 06.07.2020, bis Dienstag, 14.07.2020, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr - montags bis donnerstags - und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 104, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Münstermaifeld, den 02.07.2020  —  Claudia Schneider
Stadtbürgermeisterin
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