Bericht über die Sitzung des Stadtrates Münstermaifeld vom 29.07.2021
Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
Gedenken an die Flutopfer Mitteilung zur Benefizprobe der Stadtkapelle Münstermaifeld zugunsten der Flutopfer und weitere Spendenmaßnahmen
Top-Nr.: 2 Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Münstermaifeld - Grundsatzbeschluss
Das Gremium nimmt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Photovoltaik vom 15.07.2021 gemäß Protokoll zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem Inhalt und den ergänzenden Anforderungen aus dem Sachverhalt zu.Aufgrund der aktuellen Thematik bezüglich Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Freiflächen in der Gemarkung Münstermaifeld hat die Arbeitsgruppe der Stadt einen Grundsatzbeschluss erarbeitet. So wird ein allgemeiner Rahmen geschaffen, um aktuell wie auch in Zukunft einheitlich zu agieren und auch wirtschaftlich profitieren zu können.
Grundsätzlich spricht sich die Stadt für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen aus, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1.) Die Sichtachsen auf die Anlage müssen überprüft und der Stadt vorgestellt werden.
2.) Der Sitz des Betreibers (der Betreibergesellschaft) der PV-Anlage muss während der Betriebszeit der Anlage in Münstermaifeld sein und darf nur mit Anlagen in der Gemarkung Münstermaifeld kumuliert werden, sodass ausschließlich die Stadt von der Gewerbesteuer profitiert.
3.) Der Stadt muss nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Betreiber 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Strom vergütet werden (Punkt 3 – erst wirksam mit Aufnahme des § 6 in das EEG).
4.) Der Stadt muss die Möglichkeit geboten werden, sich an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage zu beteiligen (über 25 % und bis zu 50 %). Bei Absicht der Beteiligung
seitens der Stadt muss ein Betreiber mit Erstellung des Bebauungsplanes eine Wirtschaftlichkeitsanalyse einreichen. Anhand der Analyse kann die Stadt entscheiden, ob
und wie sie sich beteiligt.
5.) Eine finanzielle Beteiligung von Bürgern an der Anlage sollte in Form der Schwarmfinanzierung und Energiesparbriefen zu üblichen Konditionen vom Betreiber der Anlage angeboten werden. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von der Größe der Anlage.
6.) Alle in dem Rahmen entstehenden schriftlichen Verträge, z. B. Vereinbarungen mit dem Investor, werden fachlich und sachlich überprüft; bei Bedarf auch beispielsweise durch externe Wirtschaftsprüfer.
7.) Die Aufständerung der PV-Module erfolgt möglichst via Rammfundamentierung, also ohne Betonsockel.Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, einen allgemeinen
Projektplan mit der Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte zu erstellen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Top-Nr.: 3 Antrag auf Förderung der Fortschreibung der Dorferneuerungskonzepte der Stadtteile Metternich und Mörz
Das Gremium beschließt einstimmig, beim Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Förderung der Fortschreibung der Dorferneuerungskonzepte für die Stadtteile Metternich und Mörz zu stellen.
Top-Nr.: 4 Bauangelegenheiten / Bauanträge
Das Gremium erteilt mit neun Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses gemäß den beigefügten Unterlagen auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 125/1, Mörzer Konn.
Top-Nr.: 5 Annahme sowie die Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
Das Gremium beschließt einstimmig die Annahme sowie die Einwerbung der aufgeführten Spenden.Betrag in EUR Zweck
950,00 Spende 900 Jahre Keldung
150,00 Sponsoring 900 Jahre Keldung –Festzeitschrift-
Top-Nr.: 6 Bau eines Gebäudes zur Unterbringung gemeindlicher Gerätschaften
Die Stadtbürgermeisterin, Frau Claudia Schneider, wird einstimmig mit zwei Enthaltungen ermächtigt, Räumlichkeiten zur Unterbringung der Gerätschaften zu suchen und anzumieten, wenn sich daraus zeitliche Verbesserungen in den Folgeprojekten ergeben.Die Stadtbürgermeisterin, Frau Claudia Schneider, und die Verbandsgemeindeverwaltung sollen die Möglichkeiten der Nutzung der sanitären Anlagen der Verbandsgemeinde für die städtischen Mitarbeiter während der Baumaßnahme prüfen.