Bericht über die Sitzung des Stadtrates Münstermaifeld vom 11.04.2019
Top-Nr.: 1 Zustimmung zum Entwurf einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Metternich
Das Gremium beschließt einstimmig mit 9-Enthaltungen, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, dem Planentwurf und der Begründung zuzustimmen. Das Gremium beschließt darüber hinaus einstimmig mit 10-Enthaltungen, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, dem beiliegenden Entwurf einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Metternich zuzustimmen und beschließt das Verfahren für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (jeweils die 2. Alt. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Top-Nr.: 2 Einwohnerfragestunde
Top-Nr.: 3 Überarbeitung der bestehenden Gestaltungssatzung
Das Gremium nimmt die vorgetragenen Darstellungen als ersten Arbeitsschritt in der Überarbeitung der Gestaltungssatzung zur Kenntnis.
Top-Nr.: 4 Jahresrechnung 2015 und Entlastungserteilung
Das Gremium beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und erteilt dem Bürgermeister, der Stadtbürgermeisterin und den Beigeordneten die Entlastung.
Top-Nr.: 5 Jahresrechnung 2016 und Entlastungserteilung
Das Gremium beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und erteilt dem Bürgermeister, der Stadtbürgermeisterin und den Beigeordneten die Entlastung.
Top-Nr.: 6 Straßenrechtliche Widmung
Das Gremium beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Hauptund Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, die im Sachverhalt benannten Grundstücke gemäß § 36 LStrG in Verbindung mit § 3 LStrG in der zurzeit gültigen Fassung als selbstständigen Geh- und Radweg zu widmen.
Top-Nr.: 7 Errichtung eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge
Das Gremium beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Hauptund Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge durch die Firma innogy auf den Parkflächen des Petersplatzes, in unmittelbarer Nähe zu dem Stromverteilerkasten der Firma innogy errichten zu lassen.
Die Stadt Münstermaifeld profitiert von Sonderkonditionen durch die Kampagne „PauLe“ und zahlt für die Bereitstellung der Ladesäule insgesamt lediglich 8.323,00 EUR bei einer 8-jährigen Vertragslaufzeit mit gleichbleibender monatlicher Rate in Höhe von 86,70 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Stadt Münstermaifeld wird nach dieser 8-jährigen Vertragslaufzeit nicht Eigentümerin der errichteten Ladesäule.
Top-Nr.: 8 Auftragsvergabe zur Reinigung der Straßenabläufe im Bereich der Stadt Münstermaifeld
Das Gremium beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Hauptund Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, die Firma Kurt Mosen, Nickenich, mit der Reinigung der Straßenabläufe für 2019 - 2021 zum Preis von 2,74 EUR pro Ablauf, Gesamtkosten 2.975,64 EUR / Jahr zu beauftragen.
Top-Nr.: 9 Ausbau der DSL-Versorgung / Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Münstermaifeld und der Verbandsgemeinde Maifeld
Das Gremium stimmt dem Abschluss des vorliegenden öffentlichrechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Münstermaifeld und der Verbandsgemeinde Maifeld einstimmig zu.
Top-Nr.: 10 Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Abweichungsantrag bezüglich der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 77/6
Das Gremium versagt das Einvernehmen zum Abweichungsantrag einstimmig mit zwei Enthaltungen bezüglich Überschreitung der maximal zulässigen Wohneinheiten und bezüglich der Abweichung von der offenen Bauweise bei der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohnungen auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 77/6, da hier die Grundzüge der Planungen des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“ betroffen sind, von denen eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Antragstellern und deren Architekt diese Möglichkeiten zu besprechen und auch mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Top-Nr.: 11 Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag bezüglich des Neubaus eines Verkaufsraumes (Ausführung mit drei Containern) auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 143/12
Das Gremium stimmt der Abweichung von der Dachform, Dachneigung sowie der Fassadengestaltung gemäß § 88 Abs. 7 LBauO bezüglich des Neubaus eines Verkaufsraumes (Ausführung mit drei Containern) auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 143/12, einstimmig zu. Zudem wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Abweichung von der zwingend zweigeschossigen Bauweise erteilt.
Top-Nr.: 12 Annahme sowie die Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
Das Gremium beschließt einstimmig, die Annahme sowie die Einwerbung der aufgeführten Spenden.Betrag in EUR Zweck
100,00 Spende für den Jugendtreff Münstermaifeld
500,00 Zuschuss für die Sanierung des Spielplatzes in Münstermaifeld Metternich
10.000,00 Spende für den Einsatz eines Jugendpflegers
1.500,00 Spende für den Jugendtreff – Freizeitgestaltung-300,00 Spende zu Gunsten der Stadt Münstermaifeld
500,00 Spende für den Spielplatz Reiterpfad
1.000,00 Spende für Altenkaffee in der Stadt und den Ortsteilen
250,00 Spende für Ruhebänke im Ortsteil Keldung