Bericht über die öffentliche Sitzung des Stadtrates Münstermaifeld vom 13.07.2016
Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
Den Einwohnern wurde die Gelegenheit gegeben über Angelegenheiten des örtlichen Bereiches Fragen zu stellen.
Top-Nr.: 2 Weiteres Vorgehen im Förderprogramm "Ländliche Zentren - kleinere Städte und Gemeinden"
Das Gremium nimmt den Entwurf zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Abgrenzungsvorschlag für das geplante Fördergebiet zur Kenntnis. Den im ISEK vorgesehenen Maßnahmen mit den dazu überschlägig abgeschätzten Kosten, die im Entwurf der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) enthalten sind, wird zugestimmt. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden ermächtigt, den Entwurf des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit der dazugehörigen (KoFi) mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Innenministerium abzustimmen. Nach erfolgter Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Innenministerium wird der zur Förderung privater und öffentlicher Sanierungsmaßnahmen erforderliche formale Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die Kosten- und Finanzierungsübersicht, sowie die dazugehörige Sanierungssatzung und die Modernisierungsrichtlinie von den Gremien der Stadt Münstermaifeld gefasst.
Top-Nr.: 3 Bebauungsplan "Wohnen mit Pferden", Münstermaifeld Sevenich
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Top-Nr.: 4 Sachstand Fördermittel aus Förderprogramm KI 3.0
Das Gremium stimmt der Kostenverlagerung zugunsten des Schwimmbades einstimmig zu.
Top-Nr.: 5 Änderung der umsatzsteuerlichen Situation der Kommunen durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz - Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Das Gremium beschließt einstimmig, das Wahlrecht gemäß § 27 Abs. 22 UStG für alle Bereiche, außer den bereits vorhandenen „Betriebe gewerblicher Art“, auszuüben. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.12.2016 einzureichen.
Top-Nr.: 6 Auswirkung des "Landesgesetzes zur Verbesserung di-rektdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene" auf das Verfahren zur Erstellung des Haushaltsplanes
Das Gremium beschließt einstimmig, vorbehaltlich einer noch kommenden gesetzlichen Regelung, die nachfolgend aufgeführte Vorgehensweise:
1. Der in Abstimmung mit der Stadtbürgermeisterin von der Ver-bandsgemeindeverwaltung Maifeld erstellte Entwurf des Haus-haltsplanes wird im Hauptausschuss vorberaten. Im Rahmen der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses erhält jedes Ratsmitglied bereits einen Abdruck des Haushaltsplanentwurfes.
2. Der in der Sitzung des Hauptausschusses abgestimmte Haus-haltsplanentwurf wird dann entsprechend der o. g. Regelung (§ 97 Abs. 1 GemO) ausgelegt.
3. Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt zentral bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch. Vorschläge zum Entwurf des Haushaltsplanes sind bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Maifeld einzureichen.
4. Die Einladung zur Stadtratssitzung, in der über den Haus-haltsplan beraten und entschieden wird, erfolgt zeitlich so, dass die Frist von 14 Tagen eingehalten wird.
5. Eingegangene Vorschläge zum Haushaltsplan werden den Rats-mitgliedern in der Sitzung zur Kenntnis gegeben (aus ter-minlichen Gründen ggfs. als Tischvorlage). Eine Beratung und Entscheidung über die eingebrachten Vorschläge erfolgt in der laufenden Sitzung vor der eigentlichen Beschlussfassung über den Haushaltsplan (Satzungsbeschluss).
6. Eine Vertagung über einen eingebrachten Vorschlag eines Bürgers hat zur Folge, dass auch der Satzungsbeschluss über den Haushalt zu vertagen ist.
7. Eine separate Antwort/Mitteilung an den beteiligten Bürger, hinsichtlich der Umsetzung seines eingebrachten Vorschlages, erfolgt nicht, da die eingebrachten Vorschläge in einer öffentlichen Ratssitzung behandelt werden und somit die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Top-Nr.: 7 Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages (Stromkonzessionsvertrag) für die Stromversorgung der Stadt Münstermaifeld -Auswertung der Angebote-
Das Gremium nimmt die Auswertung der Angebote von NGM und EVM zur Kenntnis und beschließt einstimmigden neuen Konzessionsvertrag über den Betrieb des Strom-Versorgungsnetzes im Gemeindegebiet mit der Netzgesellschaft Maifeld GmbH & Co. KG abzuschließen.
Top-Nr.: 8 Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages (Gaskonzessionsvertrag) für die Gasversorgung der Stadt Münstermaifeld -Auswertung der Angebote-
Das Gremium nimmt die Auswertung der Angebote von RWE und EVM zur Kenntnis und beschließt einstimmigden neuen Konzessionsvertrag über den Betrieb des Erdgas-Versorgungsnetzes im Gemeindegebiet mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM) abzuschließen.
Top-Nr.: 9 Annahme sowie die Einwerbung von Spenden / Sponso-ringleistungen
Das Gremium beschließt, die einstimmig Annahme sowie die Einwerbung der nachfolgend aufgeführten Spende.
Top-Nr.: 10 Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen
Top-Nr.: 11 Nachträgliche Zustimmung zum Kauf eines Fahrzeuges für die Stadt Münstermaifeld
Das Gremium stimmt einstimmig nachträglich der Auftragsvergabe zum Preis von 15.300,00 EUR zu. Gleichzeitig wird die überplanmäßige Ausgabe genehmigt.
Top-Nr.: 12 Verkauf des Grundstückes Gemarkung Münstermaifeld, Flur 4, Nr. 90/9, Peter-Zilliken-Straße, derzeit Spielplatz als Baugrundstück
Ausgehend von den im Sachverhalt geschilderten Fakten zu dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 4, Nr. 90/9, Peter-Zilliken-Straße, beschließt das Gremium einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, das Grundstück meistbietend, bei einem Mindestpreis von 75,00 EUR/qm, zur veräußern. Eine Bauver-pflichtung soll nicht festgelegt werden.
Die Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes soll im amtlichen Bekanntmachungsorgan „Blick Aktuell“ erfolgen. Die Frist zur Abgabe von Angeboten soll sechs Wochen betragen.
Top-Nr.: 13 Verkauf des Grundstückes Münstermaifeld, Flur 4, Nr. 90/45, 997 m² an der Ecke Heinrich-Klee-Straße/Johann-Port-Straße, derzeit Spielplatz als Baugrundstück
Ausgehend von den im Sachverhalt geschilderten Fakten zu dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 4, Nr. 90/45, 997 m² an der Ecke Heinrich-Klee-Straße/Johann-Port-Straße, beschließt das Gremium einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, das Grundstück meistbietend, bei einem Mindestpreis von 75,00 EUR/qm, zur veräußern. Eine Bauverpflichtung soll nicht festgelegt werden.
Die Ausschreibung zum Verkauf des Grundstückes soll im amtlichen Bekanntmachungsorgan „Blick Aktuell“ erfolgen. Die Frist zur Abgabe von Angeboten soll sechs Wochen betragen.