Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sauna der Stadt Münstermaifeld vom 15.04.2010 


Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 16 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) in der derzeit gültigen Fassung, wird folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 - Benutzungsgebühren

Für die Benutzung der Sauna werden folgende Gebühren erhoben:

Tageskarte Erwachsene 10,--EUR

Zehnerkarte Erwachsene 90,--EUR

§ 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 10.04.2010 in Kraft.

56294 Münstermaifeld, den 15.04.2010 Robert Müller

Stadt Münstermaifeld Stadtbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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